Podologische Komplexbehandlung in Gelsenkirchen-Buer

Podologische Behandlung mit ärztlicher Heilmittelverordnung

Gesunde Füße sind nicht selbstverständlich. Insbesondere bei bestimmten chronischen Erkrankungen können Veränderungen an Haut und Zehennägeln entstehen, die eine regelmäßige fachgerechte Behandlung erforderlich machen.

In unserer podologischen Praxis in Gelsenkirchen-Buer behandeln wir Patienten mit ärztlicher Heilmittelverordnung. Dabei legen wir Wert auf eine sorgfältige Behandlung, persönliche Betreuung und einen verständlichen Umgang mit medizinischen Fragen.

Was ist eine podologische Komplexbehandlung?

Die podologische Komplexbehandlung umfasst die medizinisch notwendige Behandlung krankhafter Veränderungen an Haut und Zehennägeln im Rahmen der ärztlichen Verordnung.

Hierzu können insbesondere die fachgerechte Bearbeitung krankhafter Nagelveränderungen und die Abtragung übermäßiger Hornhaut gehören.

Welche Maßnahmen erforderlich sind, richtet sich nach dem jeweiligen Befund und der ausgestellten Heilmittelverordnung.

Wann wird eine podologische Behandlung verordnet?

Eine podologische Therapie kann unter bestimmten medizinischen Voraussetzungen zulasten der gesetzlichen Krankenkasse verordnet werden.

Das betrifft insbesondere Patienten mit einem diabetischen Fußsyndrom sowie Menschen mit bestimmten Nervenschädigungen oder einem neuropathischen Schädigungsbild infolge eines Querschnittsyndroms.

Entscheidend ist nicht allein die Diagnose, sondern ob die Voraussetzungen der Heilmittel-Richtlinie erfüllt sind. Ob eine podologische Heilmittelverordnung ausgestellt werden kann, beurteilt die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt.

Wie läuft die Behandlung bei uns ab?

Zu Beginn nehmen wir uns Zeit, den Zustand Ihrer Füße und mögliche Beschwerden zu besprechen.

Wir prüfen die vorliegende Heilmittelverordnung und führen die erforderlichen podologischen Maßnahmen fachgerecht durch. Dabei berücksichtigen wir insbesondere Veränderungen an Haut und Nägeln sowie mögliche Risikofaktoren.

In unserer Praxis gehört ein Fußbad grundsätzlich zum Behandlungsablauf. Für eine reguläre Behandlung planen wir üblicherweise etwa 40 Minuten ein. Beim ersten Termin oder bei besonderen Beschwerden kann mehr Zeit erforderlich sein.

Was benötige ich für den ersten Termin?

Bitte bringen Sie Ihre ärztliche Heilmittelverordnung und, falls vorhanden, Ihre Zuzahlungsbefreiung mit.

Wenn Sie Fragen zum Rezept oder zur Terminvereinbarung haben, sprechen Sie uns gerne telefonisch an.

Übernimmt meine Krankenkasse die Kosten?

Unsere Praxis ist für die Behandlung gesetzlich versicherter Patienten mit entsprechender Heilmittelverordnung zugelassen.

Bei gesetzlich Versicherten kann eine gesetzliche Zuzahlung anfallen, sofern keine Befreiung vorliegt. Auch Patienten mit Privatverordnung können sich an unsere Praxis wenden; die Erstattung richtet sich nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag.

Podologische Behandlung in Gelsenkirchen-Buer

Die Medizinische Fußpflege Kovac besteht seit 1988 und ist heute in der Urbanusstraße 7 in Gelsenkirchen-Buer ansässig.

Wir verbinden langjährige Praxiserfahrung mit zeitgemäßer podologischer Behandlung und persönlicher Betreuung. Besonders am Herzen liegt uns ein einfühlsamer Umgang mit Patienten, die einer Behandlung mit Unsicherheit oder Angst begegnen. Wir nehmen uns Zeit, erklären die einzelnen Behandlungsschritte und gehen mit Ruhe und Rücksicht auf individuelle Bedürfnisse ein.

Wir nehmen neue Patienten auf

Sie haben eine Heilmittelverordnung erhalten und suchen eine podologische Praxis in Gelsenkirchen-Buer?

Wir nehmen aktuell neue Patienten auf und freuen uns auf Ihren Anruf.

Telefon: 0209 / 40525503

Medizinische Fußpflege Kovac
Urbanusstraße 7 · 45894 Gelsenkirchen-Buer